Incoterms 2020 einfach erklärt — Handelsklauseln als Grafik
In Außenhandelsverträgen und Rechnungen stehen immer Angaben wie FOB Busan oder CIF Los Angeles. Genau das sind die Incoterms. Sie legen fest, wer die Transportkosten trägt und wer haftet, wenn mit der Ware etwas schiefgeht — sozusagen die Spielregeln des Handels. Bei 11 Klauseln mit ähnlichen Buchstabenkürzeln kommt man leicht durcheinander, doch das Wesentliche lässt sich mit einer einzigen Grafik erfassen.
1. Was sind Incoterms?
Incoterms steht für International Commercial Terms und bezeichnet die von der Internationalen Handelskammer (ICC) erstellten Regeln für Handelsklauseln. Die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2020 mit 11 Klauseln.
Ohne Incoterms müsste man Fragen wie „Wer zahlt die Fracht?" oder „Wer haftet, wenn die Ware auf dem Schiff beschädigt wird?" jedes Mal neu vertraglich regeln. Die Incoterms beantworten das mit einem einzigen Kürzel aus drei Buchstaben.
2. Was Incoterms regeln — drei Dinge
Eine einzige Incoterms-Klausel legt die folgenden drei Punkte auf einmal fest.
- Kosten — bis wohin der Exporteur Transport, Zoll und Versicherung trägt
- Gefahr — an welchem Punkt die Haftung für Beschädigung oder Verlust der Ware auf den Importeur übergeht
- Pflichten — wer den Transport organisiert und die Ein- bzw. Ausfuhrzollabwicklung übernimmt
Der häufigste Irrtum dabei ist, dass Kosten und Gefahr nicht immer am selben Punkt übergehen. Darauf gehen wir bei der Grafik unten und bei der Erläuterung zu CIF näher ein.
3. Die vier wichtigsten Klauseln auf einen Blick
Die vier in der Praxis am häufigsten verwendeten Klauseln EXW · FOB · CIF · DDP haben wir auf dem Weg der Ware vom Lager des Exporteurs bis zum Lager des Importeurs eingezeichnet. Der blaue Abschnitt ist der Bereich, in dem der Exporteur die Kosten trägt, das orange Dreieck ist der Punkt, an dem die Gefahr auf den Importeur übergeht.
※ Sehen Sie sich CIF an — der blaue Balken (Kosten) reicht bis zum Bestimmungshafen, doch das orange Dreieck (Gefahr) liegt am Punkt der Verladung an Bord. Kosten und Gefahr laufen getrennt — das ist der Kern der Incoterms.
4. Die vier wichtigsten Klauseln — anhand echter Beispiele verstehen
EXW (Ex Works) — Ab Werk
Der Exporteur ist nur dafür verantwortlich, die Ware in seinem Lager bzw. Werk bereitzustellen. Alles danach — Verladung, Vorlauf im Exportland, Ausfuhrzollabwicklung, internationaler Transport, Versicherung und Einfuhrzollabwicklung — ist Sache des Importeurs. Für den Exporteur ist dies die Klausel mit der geringsten Belastung.
FOB (Free On Board) — Frei an Bord
Der Exporteur ist dafür verantwortlich, die Ware im Verschiffungshafen an Bord des Schiffes zu bringen. Vorlauf in Korea, Ausfuhrzollabwicklung und Terminalkosten sind alle enthalten. Ab dem Moment der Verladung an Bord gehen Kosten und Gefahr auf den Importeur über. Diese Klausel ist ausschließlich für See- und Binnenschiffstransport bestimmt.
CIF (Cost, Insurance and Freight) — Kosten, Versicherung und Fracht inklusive
Zusätzlich zu FOB trägt der Exporteur die Seefracht und die Transportversicherung bis zum Bestimmungshafen. Diese Klausel gilt ausschließlich für See- und Binnenschiffstransport. Doch es gibt eine besonders wichtige Falle.
Bei CIF trägt der Exporteur die Kosten bis zum Bestimmungshafen, die Gefahr geht jedoch wie bei FOB bereits bei der Verladung an Bord im Verschiffungshafen auf den Importeur über. Wird die Ware also während des Seetransports beschädigt, liegt die Haftung beim Importeur, auch wenn der Exporteur die Fracht bezahlt hat. Genau deshalb gehört bei CIF eine Transportversicherung dazu.
DDP (Delivered Duty Paid) — Verzollt geliefert
Der Exporteur trägt die Einfuhrzollabwicklung im Bestimmungsland samt Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer vollständig und schließt die Lieferung bis zum vom Importeur benannten Ort ab. Der Importeur muss die Ware nur entgegennehmen. Dies ist die Klausel mit der größten Belastung für den Exporteur.
5. Alle 11 Klauseln der Incoterms 2020
Die 11 Incoterms-Klauseln werden nach ihrem Anfangsbuchstaben in vier Gruppen (E · F · C · D) unterteilt. Je weiter hinten, desto größer die Belastung für den Exporteur.
| Gruppe | Klausel | Deutsche Bezeichnung | Kostentragung Exporteur | Transportart |
|---|---|---|---|---|
| E | EXW | Ab Werk | Übergabe im Lager des Exporteurs | Alle Transportarten |
| F | FCA | Frei Frachtführer | Übergabe an den Frachtführer am benannten Ort (inkl. Ausfuhrzoll) | Alle Transportarten |
| F | FAS | Frei Längsseite Schiff | Bis Längsseite Schiff im Verschiffungshafen | Nur Seetransport |
| F | FOB | Frei an Bord | Bis zur Verladung an Bord | Nur Seetransport |
| C | CPT | Frachtfrei | Fracht bis zum Bestimmungsort | Alle Transportarten |
| C | CIP | Frachtfrei versichert | Fracht bis zum Bestimmungsort + Versicherung | Alle Transportarten |
| C | CFR | Kosten und Fracht | Seefracht bis zum Bestimmungshafen | Nur Seetransport |
| C | CIF | Kosten, Versicherung und Fracht | Seefracht bis zum Bestimmungshafen + Versicherung | Nur Seetransport |
| D | DAP | Geliefert benannter Ort | Bis zum Bestimmungsort (vor dem Entladen) | Alle Transportarten |
| D | DPU | Geliefert entladen | Bis zur abgeschlossenen Entladung am Bestimmungsort | Alle Transportarten |
| D | DDP | Verzollt geliefert | Alles bis Einfuhrzollabwicklung und Zoll | Alle Transportarten |
Bei der Gruppe C (CPT · CIP · CFR · CIF) bewegen sich wie bei CIF Kosten und Gefahr getrennt. Der Exporteur trägt die Fracht bis zum Bestimmungsort, die Gefahr geht jedoch bereits am Abgangsort mit der Übergabe an den ersten Frachtführer (oder bei der Verladung an Bord) auf den Importeur über. Zudem wurde in den Incoterms 2020 die frühere Klausel DAT in DPU umbenannt.
6. Häufige Missverständnisse
- FOB ≠ „Exporteur haftet bis zum Bestimmungshafen" — FOB reicht nur bis zur Verladung an Bord. Dass der Exporteur die Fracht bis zum Bestimmungshafen trägt, ist bei CFR und CIF der Fall.
- Das „I" in CIF steht für Versicherung, nicht für Sorglosigkeit — der Exporteur schließt lediglich die Versicherung ab, die Gefahr während des Transports selbst liegt beim Importeur. Auch den Deckungsumfang der Versicherung (die ICC-Klauselstufe) sollte man prüfen.
- EXW und DDP verlagern zu viel auf eine Seite — bei EXW übernimmt der Importeur, bei DDP der Exporteur die Zollabwicklung im jeweils anderen Land. Kennt man die dortigen Verhältnisse nicht, sind mittlere Klauseln wie FCA oder DAP die sicherere Wahl.
- Reine Seetransportklauseln nicht für Container verwenden — FAS, FOB, CFR und CIF beziehen sich auf die Schiffsreling, daher eignen sich für Containerware FCA, CPT und CIP besser.
7. Welche Klausel sollte man wählen?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht, wohl aber einen Maßstab. Es ist naheliegend, dass die Seite, die Transport und Zollabwicklung im anderen Land selbst steuern möchte, auch die Kosten und Pflichten für diesen Abschnitt übernimmt.
- Export-Einsteiger — mit FCA oder FOB, die im Exportland enden, ist das Risiko gering.
- Exporteure mit Logistiknetz im Bestimmungsland — wer mit DAP oder DDP bis zum Ende verantwortlich ist, steigert die Zufriedenheit des Käufers.
- Importeure, die die Fracht selbst verhandeln möchten — sie übernehmen zu FOB oder FCA und organisieren den Transport selbst.
Wichtig ist: Die Incoterms sind lediglich die Haftungsgrenze für Fracht, Versicherung und Zoll — davon getrennt ist die Frage, wer den eigentlichen Transport wie gut durchführt. Ist die Klausel festgelegt, entscheidet letztlich die Leistungsfähigkeit des Spediteurs, der für diesen Abschnitt verantwortlich ist, über die Qualität des Transports.
Internationale Spedition von RUNIC
RUNIC ist ein integrierter Logistikpartner, der auf Basis von K-One Gimpo Logis 3PL-Fulfillment, Frachtvermittlung, internationalen Unternehmenskurier und internationale Spedition aus einem Team betreibt. Die internationale Spedition deckt alle Transportarten — See, Luft und Land — sowie FCL und LCL und die gesamte Import-/Exportzollabwicklung ab und bearbeitet bei jeder Incoterms-Klausel den jeweiligen Haftungsabschnitt zuverlässig. Wenn Sie eine Beratung von der Klauselwahl bis zum Frachtangebot benötigen, kontaktieren Sie uns jederzeit.
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